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UNIVERSITÄT DER ZUKUNFT

Die Universität ist der Grundstein für die Entwicklung der ganzen Gesellschaft, weswegen ihre ständige Fortbildung in Einklang mit gesellschaftlichen Bedürfnissen nötig ist. Nationale Bildungssysteme, die in Europa schon seit dem 11. Jahrhundert aufgebaut wurden, unterscheiden sich von Land zu Land. Die heutigen Bedürfnisse der Gesellschaft und die Prinzipien eines einheitlichen Europas fordern nicht nur einzelne Entwicklung, sondern auch gegenseitige Übereinstimmung dieser Systeme. Aus diesem Grund haben 45 Länder Europas mit der Akzeptierung der Bologner Deklaration aus dem Jahr 1999 mit dem Aufbau eines gemeinsamen Hochschulbildungssystems begonnen. Diese synchronisierte Arbeit der europäischen Länder wird Bologner Prozess genannt.

BOLOGNER PROZESS

Das Ziel des Bologner Prozesses ist die Errichtung einer europäischen Hochschulbildungszone bis zum Jahr 2010. Ein gemeinsamer Hochschulbildungsraum ermöglicht Erkennung und Anereknnung von Bildungsprofilen und Unterrichtsinhalten in ganz Europa, aber auch ungestörtes Placement nationaler Bildungseinrichtungen auf dem europäischen Markt. Gleichberechtigter Wettbewerb zwischen den europäishen Universitäten ist die Bedingung für ihre ständige Fortbildung und für die Förderung der Qualität der Dienstleistungen, die angeboten werden. Auf diese Weise versucht Europa ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt zu sichern und sich vor der Eindringung anderer großer Hochschulbildungssysteme zu schützen, von denen das amerikanische System das erfolgreichste ist. Auch wenn eine einheitliche Grundbasis des Bildungsprozesses gesetzt wird, wird in der Bologner Deklaration die Verschiedenartigkeit der Unterrichtsinhalte geschützt und die Respektierung der Verschiedenheit von Kulturen, Traditionen und Sprachen hervorgehoben.

EUROPÄISCHE HOCHSCHULBILDUNGSZONE

Damit die Europäische Hochschulbildungszone effektiv sein kann, ist es nötig, eine Reihe von Standards festzustellen, die verbindlich für alle ihre Mitglieder sind.

SICHERUNG DER QUALITÄT durch die Arbeit von Expertenkörperschaften auf nationaler Ebene, die die Qualitätskontrolle der Hochschuleinrichtungen und ihrer Lehrprogramme durchführen, auf Grund dessen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Während des Prozesses der Evaluation und Selbstevaluation wird besonders auf die Meinung der Studenten acht gegeben und der ganze Prozess wird von internationalen Körperschaften kontrolliert. Mit der Sicherung eines Minimums an Qualität der erworbenen Bildung erwirbt man Vertrauen und gegenseitige Geltung der Hochschuleinrichtungen auf dem ganzen Kontinent.

ANERKENNUNG VON QUALIFIKATIONEN

Die Staaten Europas verpflichten sich zur Anerkennung der Zeugnisse, die in europäischen Ländern erworben wurden, womit Mobilität der Arbeitskraft gewährleistet wird. Die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der Zeugnisse wird durch die Einführung einer sog. Zeugnisbeilage erleichtert, die in einer der Weltsprachen die Beschreibung aller Studienfächer und andere Daten beinhaltet, die für das Verständnis des erworbenen Bildungsprofils nötig sind. Auf der anderen Seite verpflichten sich die Hochschuleinrichtungen, Studienfächer und Semester, die an anderen Universitäten abgelegt wurden, anzuerkennen, womit die Mobilität der Studenten gewährleistet wird.

DREI STUFEN DES STUDIUMS werden einen breiter angelegten internationalen Studentenaustausch ermöglichen, da auf diese Weise die Standards für ihre Dauer eingeführt werden. Das Grundstudium dauert drei oder vier Jahre. Master- bzw. Diplomstudien dauern ein Jahr, wenn vorher ein 4-jähriges Grundstudium absolviert wurde, bzw. zwei Jahre, wenn vorher ein 3-jähriges Grundstudium absolviert wurde. Studien für eine Promotion dauern drei Jahre mit dem vorher realisierten Umfang von 5 Jahren akademischer Studien.

EUROPÄISCHES PUNKTEÜBERTRAGUNGSSYSTEM (ESPB) entstand wegen der Notwendigkeit der Festsetzung einer allgemein akzeptablen Norm, wieviel ein Student arbeiten muss, um den Lehrinhalt zu bewältigen. Im Gegenteil wäre ein adäquater Studentenaustausch nicht möglich, weil an manchen Universitäten die Lehrprogramme überlastet sind, an anderen wiederum sind sie unter dem annehmbaren Maß. Eine Summe von 60 ESPB stellt das gesamte Engagement eines Studenten während des ganzen Studienjahres dar, das nicht länger als 8 Stunden täglich 5 Tage in der Woche sein soll, also im Unfang einer 40-stündigen Arbeitswoche. Das gesamte Engagement des Studenten besteht aus aktivem Unterricht (Vorlesungen, Übungen, Praktika, Seminare u.a.), selbständiger Arbeit, Kolloquien, Prüfungen, der Erstellung einer Diplomarbeit u.a.

VERANTWORTUNG FÜR HOCHSCHULBILDUNG bedeutet, dass die Förderung des Hochschulsystems ein komplexer Prozess ist, in dem sich die Regierung, Akademiker und Studenten engagieren und teilnehmen. Die Regierung soll die Universitätsautonomie, die Hochschulfinanzierung und die Realisierung von Gesetzen und internationalen Verpflichtungen gewährleisten. Das Lehrpersonal soll vorzugsweise an der Bildung und Übermittlung von Wissen und der Leitung von Hochschulbildung arbeiten. Die Studenten sollen, neben Aneignung und Reproduzierung von Wissen, ihre Meinung über die Relevanz des erworbenen Wissens und die Wirksamkeit seiner Übermittlung äußern und aktiv an der Beschlussfassung und Leitung des Hochschulsystems teilnehmen.

MOBILITÄT DER STUDENTEN

Nehmen wir an, dass ein Jurastudent aus Berlin ein Semester in Rom studieren möchte und das nächste in einem anderen Universitätszentrum in Europa. Um diese Mobilität der Studenten realisierbar zu machen, ist es nötig, dass die Universitäten technische Mindestbedingungen sichern, wie z.B.: ausgeglichene Studiumsdauer, Modularisierung der Fächer (bzw. ihre Einteilung in mehrere kleinere Einheiten, so dass der Unterricht für jede Einheit ein Semester dauert), Ermittlung des Bewältigungsgrades des Lernstoffs in ESPB–Punkten ausgedrückt und Erteilung eines besonderen Dokuments, das die Beschreibung der besuchten Fächer und andere benötigte Daten beinhaltet, damit das Lehrpersonal an einer anderen Universität später wissen kann, in welchen Aspekten der Materie der Student unterwiesen ist.