STUDIUMSREGELN
Die
Studienregeln werden mit dem Gesetz für Hochschulbildung
(ZoVo) und mit dem Allgemeinen Akt der Hochschuleinrichtung
(Universität, Fakultät u.a.) geregelt. Das Gesetz
für Hochschulbildung wurde am 30. August 2005 verabschiedet
und gilt als Reformgesetz, das zur Übereinstimmung unseres
Hochschulsystems mit europäischen Normen und Standards
des Bologner Prozesses führen soll. Seine Einführung
in unser Bildungssystem wird 2 Jahre dauern. Bis dahin bleiben
einige Bestimmungen des früheren Universitätsgesetzes
in Kraft (1.V. 2002).
Allgemeine Informationen
Ein Recht auf Hochschulbildung haben alle Personen mit vorangehend
erworbener Mittelschulausbildung. Hochschulbildung wird durch
akademische Studien und Fachstudien realisiert.
Akademische Studien befähigen die Studenten für
Entwicklung und Anwendung wissenschaftlicher, fachlicher und
künstlerischer Errungenschaften, die Fachstudien haben
zum Ziel, die Studenten für die praktische Anwendung
von Wissen und Fähigkeiten im Rahmen von Arbeitsprozessen
zu befähigen.
Studien der ersten Stufe sind fachliche und akademische
Grundstudien. Zu Studien zweiter Stufe gehören: spezialistische
Fachstudien, Diplomstudien (Master) und spezialistische akademische
Studien. Studien dritter Stufe sind akademische Studien für
einen Doktortitel.
Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und dauert insgesamt 12
Monate. Der Unterricht dauert 30 Wochen (eingeteilt in 2 Semester
oder in 3 Trimester). Die insgesamte Stundenzahl des aktiven
Unterrichts im Laufe eines Schuljahres beträgt mindestens
600 Stunden.
Der Unterricht in einem Fach dauert 1 bis 2 Semester oder
1 bis 3 Trimester.
Immatrikulation
Die Immatrikulation in eine Hochschuleinrichtung wird auf
Grund eines Konkurses realisiert, der von der Einrichtung
mindestens 5 Monate vor Beginn des Schuljahres ausgeschrieben
wird.
Die Kandidaten werden auf Grund ihres allgemeinen Erfolgs
während ihrer Mittelschulausbildung und der Ergebnisse
der Aufnahmeprüfung rangiert. Ein Kandidat mit allgemeiner
Abitur kann sich auch ohne Aufnahmeprüfung immatrikulieren
lassen, in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Akt der
Hochschuleinrichtung.
Ein Kandidat, der seine Studien fortsetzt oder an einer
anderen Einrichtung studieren möchte, kann sich in Übereinstimmung
mit dem Allgemeinen Akt der Hochschuleinrichtung immatrikulieren
lassen.
Staatsangehörige eines anderen Landes können sich
unter den gleichen Bedingungen wie die einheimischen Staatsangehörigen
immatrikulieren lassen. Staatsangehörige eines anderen
Landes legen zu der üblichen Dokumentation auch das nostrifizierte
Zeugnis über den Besuch einer vierjährigen Mittelschule
vor, sowie den Beweis über eine Gesundheitsversicherung
für das Schuljahr, das er einschreibt und die Bescheinigung
einer bevollmächtigten Kommision, dass er die serbische
Sprache beherrscht.
ECTS und Studiumsdauer
Jedes Fach im Rahmen des Studienprogramms hat eine entsprechende
Anzahl von ECTS (European Credit Transfer System) Punkten,
mit wessen Summe der Gesamtumfang des Studiums gekennzeichnet
wird.
Die Summe von 60 ETCS entspricht dem durchschnittlichen Engangement
eines Studenten im Laufe eines Schuljahres.
Unter dem Engagement eines Studenten versteht man Aktivitäten
in Bezug auf den Unterricht (Vorlesungen, Übungen, praktischer
Unterricht, Seminare …), auf selbstständiges Lernen,
auf Kolloquien, auf Prüfungen, auf die Diplomarbeit,
auf freiwillige Arbeit in der lokalen Gemeinde (die von der
Hochschuleinrichtung organisiert wird) u.a.
Akademische Grundstudien haben von 180 bis 240 ECTS Punkte.
Akademische Diplomstudien haben in Abhängigkeit vom Umfang
der Grundstudien 60 ECTS oder 120 ECTS Punkte (es ist nötig,
mindestens 300 Punkte während der Grund- und Aufbaustudien
zu realisieren).
Studien für einen Doktortitel haben mindestens 180 ECTS
Punkte, wenn im Laufe der vorangehenden Bildung mindestens
300 Punkte realisiert wurden.
Ausnahme sind Programme für Medizinwissenschaften,
bei denen Grund- und Aufbaustudien integriert werden können,
so dass der gesamte Umfang nicht 360 ECTS Punkte überschreitet.
Studentenstatus
Den Studentenstatus erwirbt man durch Eintragung in akreditierte
Studienprogramme, die von Hochschuleinrichtungen organisiert
werden.
Der Student kann den Status mit einer Finanzierung aus dem
Budget der Republik Serbien (Budget-Status) oder den Status
eines Studenten, der sich selbst finanziert (selbstfinanzierender
Status), haben.
Am Anfang des Schuljahres entscheidet sich der Student für
eine bestimmte Zahl von Fächern, die mindestens 37 ECTS
Punkte tragen (für selbstfinanzierende Studenten), bzw.
60 ECTS Punkte (für Studenten mit Finanzierung aus dem
Budget).
Ein Student mit Finanzierung aus dem Budget, der im Laufe
des Schuljahres 60 ECTS Punkte realisiert, hat das Recht,
sein Studium im gleichen Status fortzusetzen. Ein Student
mit Finanzierung aus dem Budget, der weniger als 60 ECTS Punkte
realisiert, kann sein Studium im Status eines selbstfinanzierenden
Studenten fortsetzen.
Ein selbstfinanzierender Student, der im Laufe des Schuljahres
60 ECTS Punkte realisiert, kann im nächsten Schuljahr
den Status mit Finanzierung aus dem Budget bekommen, wenn
er sich im Rahmen der vorgeschriebenen Zahl der Studenten
mit Finanzierung aus dem Budget rangiert.
Der Studentenstatus verfällt: bei Exmatrikulation,
nach Beendung des Studiums, Nicht-Einschreibung des Schuljahres,
bei Nicht-Beendung des Studiums in zweifach längerem
Zeitraum als vorgeschrieben, bei Ausschließung aus den
Studien.
Prüfungen und Benotung
Prüfungen werden nach Beendung des Unterrichts aus dem
entsprechenden Fach abgelegt. Die Prüfung kann mündlich,
schriftlich und praktisch sein.
Prüfungstermine sind im Januar, April, Juni, September
und Oktober.
Die gleiche Prüfung kann ein Student höchstens drei
Mal im Laufe eines Schuljahres ablegen. Ausnahme ist, wenn
der Student nur eine nicht abgelegte Prüfung aus dem
Programm des eingeschriebenen Jahres hat. In diesem Fall kann
diese Prüfung in einem späteren Prüfungstermin
abgelegt werden, bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.
Mit der Erfüllung der Verpflichtungen vor der Prüfung
und mit der Ablegung von Prüfungen kann der Student höchstens
100 Punkte realisieren. Verpflichtungen vor den Prüfungen
nehmen in der gesamten Summe mit mindestens 30, höchstens
70 Punkten teil. Der Erfolg des Studenten bei einer Prüfung
wird mit einer Note von 5 (Prüfung nicht bestanden) bis
10 (ausgezeichnet) oder auf eine andere, numerische, Weise
in Übereinstimmung mit dem angegebenen Verhältnis
bewertet.
Rechte und Pflichten des Studenten
Der Student hat ein Recht auf:
- Immatrikulation, qualitative Bildung und objektive Benotung
- rechtzeitige und wahrheitsgemäße Informierung
über alle Fragen, die sich auf das Studium beziehen;
- aktive Teilnahme bei Entscheidungsfragen, in Übereinstimmung
mit dem Gesetz;
- Selbstorganisieren und Ausdrücken der eigenen Meinung;
- Privilegien, die aus dem Status des Studenten hervorgehen;
- gleiche Studiumsbedingungen für alle Studenten;
- Bildung in einer Sprache der nationalen Minderheiten,
in Übereinstimmung mit dem Gesetz;
- Verschiedenheit und Schutz vor Diskrimination;
- zu wählen und gewählt zu werden auf Wahlen
für das Studentenparlament und andere Organe der Hochschuleinrichtung.
Der Student ist verpflichtet:
- seine unterrichtlichen und vorprüflichen Verpflichtungen
zu erfüllen;
- die Allgemeinen Akten der Einrichtung zu respektieren;
- die Rechte anderer Studenten und der Angestellten der
Hochschuleinrichtung zu respektieren;
- in Entscheidungsfragen teilzunehmen, in Übereinstimmung
mit dem Gesetz.
Im Fall, dass seine Rechte verletzt werden, kann der Student
eine Beschwerde in Übereinstimmung mit dem Statut der
Hochschuleinrichtung einreichen.
Der Student hat das Recht auf Einspruch gegen eine Prüfungsnote
im Zeitraum von 36 Stunden, nachdem er die Note bekommen hat,
wenn er der Meinung ist, dass die Prüfung nicht in Übereinstimmung
mit Gesetz und Statut durchgeführt wurde.
24 Stunden nach dem Einspruch, fällt das zuständige
Organ eine Entscheidung. Wenn der Einspruch akzeptiert wird,
legt der Student die Prüfung im Laufe von 3 Tagen noch
einmal ab.
Stilllegung
Dem Student wird ein Anspruch auf Stilllegung der Rechte
und Verpflichtungen in folgenden Fällen genehmigt: schwere
Krankeit, Fachpraxis (in der Dauer von mindestens 6 Monaten),
Militärdienst, Kinderpflege bis zum 1. Lebensjahr, Schwangerschaft
u.a. in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Akt.
Ein Student, der wegen Krankeit oder Weiterbildung in der
Dauer von mindestens 3 Monaten verhindert war, eine Prüfung
abzulegen, kann diese Prüfung im ersten nächsten
Prüfungstermin ablegen, in Übereinstimmung mit dem
Allgemeinen Akt.
Offizielle Studentendokumente
Offizielle Dokumente sind: das Studienbuch (Index), das Zeugnis
(Diplom) über erworbene Hochschulbildung und die Beilage
zum Zeugnis.
Das Zeugnis und die Beilage zum Zeugnis werden auch in englischer
Sprache erteilt.
Die Beilage zum Zeugnis beinhaltet Daten über ein erfolgreich
absolviertes Studienprogramm, sowie die Beschreibung des Hochschulsystems.
Das Studentenparlament
Das Studentenparlament ist ein Organ der Hochschuleinrichtung
(Universität) und der Hochschuleinheit (Fakultät),
dessen Ziel die Realisierung der Rechte und der Schutz der
Interessen der Studenten ist.
Ein Recht zu wählen und in das Studentenparlament gewählt
zu werden hat jeder immatrikulierte Student. Die Wahlen werden
im April in Form von geheimer und unmittelbarer Abstimmung
durchgeführt. Das Mandat der Mitglieder des Parlaments
dauert ein Jahr. Das Studentenparlament wählt und entbindet
Vertreter der Studenten in den Organen der Hochschuleinrichtung,
sowie in anderen Organen, in denen Vertreter der Studenten
sind. Die Wahlweise und die Mitgliederzahl des Parlaments
wird durch den Allgemeinen Akt der Hochschuleinrichtung geregelt.
Eine zusätzliche Regelung des Bereichs der Studentenorganisierung
und – vertretung ist mit der Verabschiedung eines speziellen
Gesetzes für das Organisieren von Studenten vorgesehen.
Studenten, die sich 2005/06 immatrikulieren ließen,
werden nach den Regeln studieren, nach denen sie ihr
Studium begonnen haben (Universitätsgesetz aus
dem Jahr 2002). Studenten der Grundstudien haben das
Recht, ihr Studium unter diesen Bedingungen höchstens
in 2 Jahren nach dem Auslauf der regelmäßigen
Studiendauer zu Ende zu führen. Z.B. im Fall einer
vierjährigen regelmäßigen Dauer, müssen
die Studien nach diesem System in 6 Jahren zu Ende gebracht
werden. Danach gilt ein neues Studienprogramm. |
Studienregeln nach dem Universitätsgesetz (2002)
Ein Student mit einer Finanzierung aus dem Budget kann im
Laufe seines Studiums zwei unterschiedliche Studienjahre wiederholen.
Wenn der Student im wiederholten Studienjahr die Bedingung
für das nächste Studienjahr nicht erfüllt,
setzt er seine Studien im Status eines selbstfinanzierenden
Studenten fort.
Ein selbstfinanzierender Student, der die Bedingungen für
das nächste Studienjahr im Laufe eines Schuljahres erfüllt,
erwirbt das Recht, seine Ausbildung im Rahmen der Anzahll
der Studenten fortzusetzen, die eine Finanzierung aus dem
Budget haben.
Der Student kann das nächste Studienjahr einschreiben
mit:
- 2 nicht abgelegten Prüfungen, wenn im vorigen Studienjahr
höchstens 7 Studienfächer waren;
- 3 nicht abgelegten Prüfungen, wenn im vorigen Studienjahr
8, 9 oder 10 Studienfächer waren;
- 4 nicht abgelegten Prüfungen, wenn im vorigen Studienjahr
mindestens 11 Studienfächer waren;
Der Student kann das letzte Studienjahr einschreiben, wenn
er Prüfungen aus mindestens der Hälfte (oder der
entsprechenden Zahl) der Unterrichtsfächer aus dem vorigen
Studienjahr ablegt.
Der Student hat das Recht, sein Studium nach dem begonnenen
Unterrichtsplan und – programm zu Ende zu bringen. Der
Student, der nach einem wiederholten Studienjahr nicht die
Bedingungen für das nächste Studienjahr erfüllt,
setzt sein Studium nach dem neuen Unterrichtsplan und –
programm fort.
Bei der Bestimmung der Note für die Prüfung wird
Rücksicht genommen auf die Ergebnisse, die der Student
bei Übungen, Kolloquien, Seminaren oder anderen Unterrichtsformen
erreicht hat. Der Erfolg des Studenten bei einer Prüfung
wird mit den Noten 5 (fünf) bis 10 (zehn) bewertet. Die
Note wird in das Studienbuch und in das Protokoll eingetragen,
außer der Note 5 (fünf), die nicht in das Studienbuch
eingetragen wird.
Prüfungstermine sind: Juni, September, Januar, sowie
2 Prüfungstermine, die die Fakultät, dh. die Universität
im Einklang mit der Zeit für die Realisierung des Unterrichtsprogramms
festsetzt. Die Fakultät kann auch zusätzliche Prüfungstermine
vorsehen.
Der Student, der in den ersten zwei Jahren der Grundstudien
eine durchschnittliche Note von mindestens 8,5 erreicht, hat
das Recht, sein Studium in einem kürzeren Zeitraum als
vorgesehen zu Ende zu bringen.
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