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STUDENTENKREDITE UND STIPENDIEN

Durch das Sport- und Ausbildungsministerium der Republik Serbien werden den Studierenden aus ganz Serbien, deren Ausbildung aus der Republikkasse finannziert wird, ca.18.000 Kredite jedes Jahr zugeteilt. Zur Bewerbung sind die Studierenden im ersten Studienjahr, die zum ersten Mal das I Studiensemester eingeschrieben haben, und die Studierenden im zweiten bis fünften (sechsten) Studienjahr berechtigt, die nicht länger zwei Studienjahre sitzen geblieben sind und alle weitere Voraussetzungen erfüllt haben.

Die Bewerber um Kreditzuteilung werden unter Berücksichtigung der in den Prüfungen geleisteten Durchschnittsnote, des eingeschriebenen Studienjahrs und des Familieneinkommens pro Kopf rangiert. Der erlaubte Kreditbetrag wird in 10 Monatsraten ausgezahlt. Nach dem Studienabschluss ist der Kreditbegünstigte verpflichtet, den aufgenommenen Kredit im Ganz- oder im Teilbetrag zurückzuzahlen, oder in der Abhängichkeit von seiner Studienleistung und Kreditbedingungen wird er von dieser Pflicht erlöst.

Den Studierenden in Grund- und Weiterausbildungsstudien, die hervorragende Leistungen an den von der Republick Serbien gegründeten Hochschulen gemacht haben, werden Stipendien durch Sport- und Ausbildungsministerium zugeteilt. Zur Bewerbung sind nur die aus der Republikkasse finanzierten Studierenden berechtigt, die alle Prüfungen im vorherigen Studienjahr mit einer geleisteten Durchschnittsnote von mindenstens 8,50 (acht fünfzig) bestanden haben. Die Voraussetzung ist, dass die Bewerber II V (und VI) Studienjahr besuchen, ohne dabei eine dauernde Beschäftigung zu haben.

Die Bewerbungsunterlagen für Stipendien und Kredite, die von dem Sport- und Ausbildungsministerium erteilt werden, sind im Zeitraum vom 1. bis 31 Oktober 2005 bei der Studentendienst an der betreffenden Hochschule zu beeintragen. Alle Auskünfte über Bewerbungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind im Drückblatt „Studentenkredite und Stipendien 2005/2006“ veröffentlicht (Prosvetni pregled Verlag, Decanska 6, Telefonnummer : +381 (0)11 3235 378 und 3239 096).

Den begabten Studenten des III, IV, V und VI Studienjahrs werden vom Stadtparlament Belgrags Stipendien erteilt. . Berechtigt sind die Bewerber mit einem dauernden Aufenthalt in einer zu Belgrad gehörenden Stadtgemeinde, und mit einer in der Prüfungen geleisteten Durchschnittsnote über 9,2 (neun zwanzig), ohne dabei ein Studienjahr sitzen geblieben zu sein. Die Bewerbung findet im Novenber oder Dezember statt und die Stipendien werden für ein Kalenderjahr, bzw. für den Zeitraum vom Januar bis Dezember erteilt.

Vom Stadtparlament können auch körperlich behinderte Studenten ein Stipendium bekommen. Dazu sind die Studednten mit einem dauernden Aufenthalt in Belgrad berechtigt, die eine Invaliditätskategorie I, II, oder III, eine Drittenfürsorge oder eine Erkrankung, wie Diabetes melitus, Krebs. Epilepsie oder Nierenversagen von den zuständigen Anstalten bescheinigt haben. Vorausgesetzt wird, dass sie nicht länger als zwei Studienjahren sitzen geblieben sind. Alle Informationen die Stadtparlament-stipendien betreffend werden durch die Sekretariat für Kindersozialschutz mitgeteilt.

Den besten Studenten werden jedes Jahr ca. 100 Stipendien und Preise von der Universität erteilt. Diese Finanzunterstützung ist den erfolgreichsten Hochschulbesucher zugewandt und wird durch mehrere Stiftungen der Belgrader Universität finanziert.

Einige Stipendien werden auch gelegentlich von mehreren Botschaften, größeren Firmen, Hochschulstiftungen und von der Stiftung des Königsheims-Karadjordjevic erteilt.