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STUDENTENKREDITE UND STIPENDIEN
Durch
das Sport- und Ausbildungsministerium der Republik Serbien
werden den Studierenden aus ganz Serbien, deren Ausbildung
aus der Republikkasse finannziert wird, ca.18.000 Kredite
jedes Jahr zugeteilt. Zur Bewerbung sind die Studierenden
im ersten Studienjahr, die zum ersten Mal das I Studiensemester
eingeschrieben haben, und die Studierenden im zweiten bis
fünften (sechsten) Studienjahr berechtigt, die nicht
länger zwei Studienjahre sitzen geblieben sind und alle
weitere Voraussetzungen erfüllt haben.
Die Bewerber um Kreditzuteilung werden unter Berücksichtigung
der in den Prüfungen geleisteten Durchschnittsnote, des
eingeschriebenen Studienjahrs und des Familieneinkommens pro
Kopf rangiert. Der erlaubte Kreditbetrag wird in 10 Monatsraten
ausgezahlt. Nach dem Studienabschluss ist der Kreditbegünstigte
verpflichtet, den aufgenommenen Kredit im Ganz- oder im Teilbetrag
zurückzuzahlen, oder in der Abhängichkeit von seiner
Studienleistung und Kreditbedingungen wird er von dieser Pflicht
erlöst.
Den Studierenden in Grund- und Weiterausbildungsstudien,
die hervorragende Leistungen an den von der Republick Serbien
gegründeten Hochschulen gemacht haben, werden Stipendien
durch Sport- und Ausbildungsministerium zugeteilt. Zur Bewerbung
sind nur die aus der Republikkasse finanzierten Studierenden
berechtigt, die alle Prüfungen im vorherigen Studienjahr
mit einer geleisteten Durchschnittsnote von mindenstens 8,50
(acht fünfzig) bestanden haben. Die Voraussetzung ist,
dass die Bewerber II V (und VI) Studienjahr besuchen, ohne
dabei eine dauernde Beschäftigung zu haben.
Die Bewerbungsunterlagen für Stipendien und Kredite,
die von dem Sport- und Ausbildungsministerium erteilt werden,
sind im Zeitraum vom 1. bis 31 Oktober 2005 bei der Studentendienst
an der betreffenden Hochschule zu beeintragen. Alle Auskünfte
über Bewerbungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind im
Drückblatt „Studentenkredite und Stipendien 2005/2006“
veröffentlicht (Prosvetni pregled Verlag, Decanska 6,
Telefonnummer : +381 (0)11 3235 378 und 3239 096).
Den begabten Studenten des III, IV, V und VI Studienjahrs
werden vom Stadtparlament Belgrags Stipendien erteilt. . Berechtigt
sind die Bewerber mit einem dauernden Aufenthalt in einer
zu Belgrad gehörenden Stadtgemeinde, und mit einer in
der Prüfungen geleisteten Durchschnittsnote über
9,2 (neun zwanzig), ohne dabei ein Studienjahr sitzen geblieben
zu sein. Die Bewerbung findet im Novenber oder Dezember statt
und die Stipendien werden für ein Kalenderjahr, bzw.
für den Zeitraum vom Januar bis Dezember erteilt.
Vom Stadtparlament können auch körperlich behinderte
Studenten ein Stipendium bekommen. Dazu sind die Studednten
mit einem dauernden Aufenthalt in Belgrad berechtigt, die
eine Invaliditätskategorie I, II, oder III, eine Drittenfürsorge
oder eine Erkrankung, wie Diabetes melitus, Krebs. Epilepsie
oder Nierenversagen von den zuständigen Anstalten bescheinigt
haben. Vorausgesetzt wird, dass sie nicht länger als
zwei Studienjahren sitzen geblieben sind. Alle Informationen
die Stadtparlament-stipendien betreffend werden durch die
Sekretariat für Kindersozialschutz mitgeteilt.
Den besten Studenten werden jedes Jahr ca. 100 Stipendien
und Preise von der Universität erteilt. Diese Finanzunterstützung
ist den erfolgreichsten Hochschulbesucher zugewandt und wird
durch mehrere Stiftungen der Belgrader Universität finanziert.
Einige Stipendien werden auch gelegentlich von mehreren
Botschaften, größeren Firmen, Hochschulstiftungen
und von der Stiftung des Königsheims-Karadjordjevic erteilt.
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