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STUDENT ZENTRUM “BEOGRAD“
Adresse: Svetozara Markovica 56
Telefonzentrale: +381 (0)11 3611-375, 3611-376, 3611-377
Fax: +381 (0)11 3611-270
scentar@infosky.net
http://www.sc.org.yu
Die Anstalt Student Zentrum “Beograd“ wurde am
25. November 1968 durch Vereinigung der bis damals selbstständig
existierenden Studentenheime gegrundet. Sonst wurde es mit
der Studentenfürsorge, bzw. mit einer organisierten Unterkunft
und Verpflegung der Studenten in Belgrad, durch Aufbau des
ersten Studentenheims auf Balkan, des Heims “Kralj Aleksandar“,
1927 angefangen. Im Jahre 1936 wurde das erste Studentinenheim
“Kraljica Marija“, bzw. das heutige “Vera
Blagojevic“ aufgebaut. Seit dem zweiten Weltkrieg bis
zu 1978 wurden noch 9 Studentenheime errichtet: “Rifat
Burdovic“ (1948), Studentenstadt (1950), “Mika
Mitrovic“ (1957), “Patris Lumumba“ (1961),
“Košutnjak“ (1961), “Slobodan Penezic“
(1964), “4. April“ (1965), “arko Marinovic“
(1978) und “Karaburma“ (1978).
Die Haupttätigkeit der Anstalt SZ “Beograd“
ist die Unterkunft und Verpflegung der Studierenden an der
Universität in Belgrad, und neben der Haupttätigkeit
bietet die Anstalt den Studierenden und den Bürgern Komerzialdienstleistungen
und organisiert Touristenrezeption und International-Studentenaustausch
wöhrend des Sommers. Unterbringungsleistungen in allen
11 Heime, die innerhalb des SZ zur Verfügung stehen,
umfassen ca. 10.000 Plätze, davon ca. 60% in Zimmern
der I Klasse, einem B Klasse-Hotel entsprechend. Außerdem
werden täglich ca. 22.000 Mahlspeisen in 7 Stundentenrestaurants
vorbereitet und an 8 Vertriebstellen ca 4.000 Mahlspeisen
verteilt.
Die Arbeit in der Anstalt Studentenzentrum „Beograd“
wird in 4 Abteilungen organisiert:
- Studentheim-Abteilung
- Studentenkantine-Abteilung
- Komerzialrestaurant- Abteilung
- Fachdiensten-Abteilung,
und wird von insgesamt 715 dauernd beschäftigten Mitarbeitern
und von ca. 270 an Betreung mitarbeitenden Studenten ausgeübt..
Berechtigung zur Unterbringung in Studentenheimen haben:
- alle Studierenden, deren Schulausbildung aus dem Budget
der Republik Serbien finanziert wird, SCG-Bürger, die
keinen ständigen Aufenthalt im Ort ihres Studiums haben;
- Studierende des I, II und III Studienjahrs, die das Wintersemester
zum ersten Mal eingeschrieben haben und nicht länger
als ein Jahr sitzen geblieben sind, bzw Studierende des
IV und V Studienjahrs und Absolventen, die nicht länger
als zwei Jahre sitzen geblieben sind.
- Nachdiplom-Studierende, die das Wintersemester zum ersten
Mal eingeschrieben haben, aber nicht berufstätig sind.
Zur Unterbringung aufgrund des Gesundheitskriteriums wird
zusätzlich vorausgesetzt, dass Rekonvaleszenten ihre
Studien regelmäßig eingeschrieben haben, und dass
sie durch die Krankheit vorläufig oder dauernd einen
schweren Gesundheitsschaden haben.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören: Anmeldungsfragebogen,
Bescheinigung über die geleistete Durchschnittsnote (für
das I Studienjahr wird die mittelschuliche Durchschnittsnote
berücksichtigt) und über Studienjahreinschreibung,
Bescheinigung über Familieneinkommen pro Kopf (im Zeitraum
von 01.01. – 30.06.des laufenden Jahres) und ärztliche
Bescheinigung.
Die Bewerbungsunterlagen werden bei der Studentendinst an
der betreffenden Fakultät vorgelegt, wo die Platzzuweisungen
gegeben werden.
Die Beantragungsfristen sind:
- für Studierende im I Studienjahr von 1.9. bis 10.09.
2005 (die Unterlagen werden im Studentenheim «Karaburma»,
Mije Kovacevica 7a vorgelegt);
- für Studierende in restlichen Studienjahren, die
die Vorausetzungen erfüllt haben, von 1.9. bis 20.9;
- für Studierenden in Studiumabschlußjahr und
im II Jahr der Nachdiplomstudien von 20.9. bis 31.10.2005
- für Studierenden im I Jahr der Nachdiplomstudien
von 10.10. bis 5.11.2005.
Die nachstehenden Kriterien werden bei der Rangierung berücksichtigt:
- hochschulische Leistung (Durchschnittsnote, Anzahl der
bestandenen Prüfungen in betreffenden Studienjahr,
sitzend gebliene Studienjahre...)
- Voraussetzungen Erfüllungstermin (30.07. –
6 Punkte; 30.09. – 3 Punkte; 30.10. – 0)
- Familieneinkommen pro Kopf im Zeitraum vom 1. Januar
bis zum 30.Juni des laufenden Jahrs (bis 50% Durchschnitslohn
– 2 Punkte, bis 100% - 1 Punkt, über 100% - 0)
Nach dem Ablauf der Beantragungsfrist wird eine Rangliste
der Studenten zur Unterbringung in Studentenheimen erstellt.
Beim Heimeinzug wird zwischen den Studierenden und der Anstalt
Student Zentrum «Beograd» ein Vertrag über
gegenseitige Berechtigungen und Verpflichtungen unterzeichnet
und die Hausregeln bekannt gegeben.
Um die Unterkunft und Verpflegung beansprüchen zu können,
muss man eine Chip-Karte erstellt haben, die auch als ein
Student Zentrum Ausweis benutzt wird. Zur Erstellung der Chip-Karte
werden die erforderlichen Unterlagen vorgelegt, und zwar:
der Personalausweis, das Indexbuch mit eingeschriebenem Wintersemester,
der Antragsfragebogen und die Bescheinigung über eingezahlten
Gelldbetrag, der zur Ausfertigung der Chip-Karte erforderlich
ist.
Im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2003 werden Wohnblock
I und II in der Studentenstadt, das Studentenheim “Vera
Blagojevic“, “Kralj Aleksandar“ und
Wohnblock I im Studentenheim “Patris Lumumba“
zur Touristenrezeption und zum internationalen Studentenaustausch
genützt. In dem Zeitraum mussen die Zimmer von den
Heimbewohner frei gegeben werden. Im Laufe des Sommers
sind die Studenten zu höheren, bzw. Komerziellpreisen,
zur Heimunterbringung berechtigt. |
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