srpski english deutsch
         HOME » STANDARD » Student Zentrum “Beograd“

STUDENT ZENTRUM “BEOGRAD“

Adresse: Svetozara Markovica 56
Telefonzentrale: +381 (0)11 3611-375, 3611-376, 3611-377
Fax: +381 (0)11 3611-270
scentar@infosky.net
http://www.sc.org.yu

 

Die Anstalt Student Zentrum “Beograd“ wurde am 25. November 1968 durch Vereinigung der bis damals selbstständig existierenden Studentenheime gegrundet. Sonst wurde es mit der Studentenfürsorge, bzw. mit einer organisierten Unterkunft und Verpflegung der Studenten in Belgrad, durch Aufbau des ersten Studentenheims auf Balkan, des Heims “Kralj Aleksandar“, 1927 angefangen. Im Jahre 1936 wurde das erste Studentinenheim “Kraljica Marija“, bzw. das heutige “Vera Blagojevic“ aufgebaut. Seit dem zweiten Weltkrieg bis zu 1978 wurden noch 9 Studentenheime errichtet: “Rifat Burdžovic“ (1948), Studentenstadt (1950), “Mika Mitrovic“ (1957), “Patris Lumumba“ (1961), “Košutnjak“ (1961), “Slobodan Penezic“ (1964), “4. April“ (1965), “Žarko Marinovic“ (1978) und “Karaburma“ (1978).

Die Haupttätigkeit der Anstalt SZ “Beograd“ ist die Unterkunft und Verpflegung der Studierenden an der Universität in Belgrad, und neben der Haupttätigkeit bietet die Anstalt den Studierenden und den Bürgern Komerzialdienstleistungen und organisiert Touristenrezeption und International-Studentenaustausch wöhrend des Sommers. Unterbringungsleistungen in allen 11 Heime, die innerhalb des SZ zur Verfügung stehen, umfassen ca. 10.000 Plätze, davon ca. 60% in Zimmern der I Klasse, einem B Klasse-Hotel entsprechend. Außerdem werden täglich ca. 22.000 Mahlspeisen in 7 Stundentenrestaurants vorbereitet und an 8 Vertriebstellen ca 4.000 Mahlspeisen verteilt.

Die Arbeit in der Anstalt Studentenzentrum „Beograd“ wird in 4 Abteilungen organisiert:

  • Studentheim-Abteilung
  • Studentenkantine-Abteilung
  • Komerzialrestaurant- Abteilung
  • Fachdiensten-Abteilung,

und wird von insgesamt 715 dauernd beschäftigten Mitarbeitern und von ca. 270 an Betreung mitarbeitenden Studenten ausgeübt..

Berechtigung zur Unterbringung in Studentenheimen haben:

  • alle Studierenden, deren Schulausbildung aus dem Budget der Republik Serbien finanziert wird, SCG-Bürger, die keinen ständigen Aufenthalt im Ort ihres Studiums haben;
  • Studierende des I, II und III Studienjahrs, die das Wintersemester zum ersten Mal eingeschrieben haben und nicht länger als ein Jahr sitzen geblieben sind, bzw Studierende des IV und V Studienjahrs und Absolventen, die nicht länger als zwei Jahre sitzen geblieben sind.
  • Nachdiplom-Studierende, die das Wintersemester zum ersten Mal eingeschrieben haben, aber nicht berufstätig sind.

Zur Unterbringung aufgrund des Gesundheitskriteriums wird zusätzlich vorausgesetzt, dass Rekonvaleszenten ihre Studien regelmäßig eingeschrieben haben, und dass sie durch die Krankheit vorläufig oder dauernd einen schweren Gesundheitsschaden haben.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören: Anmeldungsfragebogen, Bescheinigung über die geleistete Durchschnittsnote (für das I Studienjahr wird die mittelschuliche Durchschnittsnote berücksichtigt) und über Studienjahreinschreibung, Bescheinigung über Familieneinkommen pro Kopf (im Zeitraum von 01.01. – 30.06.des laufenden Jahres) und ärztliche Bescheinigung.
Die Bewerbungsunterlagen werden bei der Studentendinst an der betreffenden Fakultät vorgelegt, wo die Platzzuweisungen gegeben werden.

Die Beantragungsfristen sind:

  • für Studierende im I Studienjahr von 1.9. bis 10.09. 2005 (die Unterlagen werden im Studentenheim «Karaburma», Mije Kovacevica 7a vorgelegt);
  • für Studierende in restlichen Studienjahren, die die Vorausetzungen erfüllt haben, von 1.9. bis 20.9;
  • für Studierenden in Studiumabschlußjahr und im II Jahr der Nachdiplomstudien von 20.9. bis 31.10.2005
  • für Studierenden im I Jahr der Nachdiplomstudien von 10.10. bis 5.11.2005.
    Die nachstehenden Kriterien werden bei der Rangierung berücksichtigt:
  • hochschulische Leistung (Durchschnittsnote, Anzahl der bestandenen Prüfungen in betreffenden Studienjahr, sitzend gebliene Studienjahre...)
  • Voraussetzungen Erfüllungstermin (30.07. – 6 Punkte; 30.09. – 3 Punkte; 30.10. – 0)
  • Familieneinkommen pro Kopf im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30.Juni des laufenden Jahrs (bis 50% Durchschnitslohn – 2 Punkte, bis 100% - 1 Punkt, über 100% - 0)

Nach dem Ablauf der Beantragungsfrist wird eine Rangliste der Studenten zur Unterbringung in Studentenheimen erstellt.

Beim Heimeinzug wird zwischen den Studierenden und der Anstalt Student Zentrum «Beograd» ein Vertrag über gegenseitige Berechtigungen und Verpflichtungen unterzeichnet und die Hausregeln bekannt gegeben.
Um die Unterkunft und Verpflegung beansprüchen zu können, muss man eine Chip-Karte erstellt haben, die auch als ein Student Zentrum Ausweis benutzt wird. Zur Erstellung der Chip-Karte werden die erforderlichen Unterlagen vorgelegt, und zwar: der Personalausweis, das Indexbuch mit eingeschriebenem Wintersemester, der Antragsfragebogen und die Bescheinigung über eingezahlten Gelldbetrag, der zur Ausfertigung der Chip-Karte erforderlich ist.

Im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2003 werden Wohnblock I und II in der Studentenstadt, das Studentenheim “Vera Blagojevic“, “Kralj Aleksandar“ und Wohnblock I im Studentenheim “Patris Lumumba“ zur Touristenrezeption und zum internationalen Studentenaustausch genützt. In dem Zeitraum mussen die Zimmer von den Heimbewohner frei gegeben werden. Im Laufe des Sommers sind die Studenten zu höheren, bzw. Komerziellpreisen,
zur Heimunterbringung berechtigt.